BGH: Eine Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter ist auch dann zulässig, wenn auf Seiten des Vermieters nicht alle Mitglieder der Erbengemeinschaft zugestimmt haben

Bisher ging die Rechtsprechung davon aus, dass dann, wenn Vermieter eine Erbengemeinschaft ist, deren sämtliche Mitglieder der Kündigungserklärung zustimmen müssen. Rechtlich wurde dies damit begründet, dass es sich bei der Kündigung um eine Verfügung handelte.

Der BGH hat jetzt anders entschieden: zwar müssen grundsätzlich bei einer Verfügung über Nachlassgegenstände nach § 2040 BGB alle Miterben gemeinsam verfügen. Hier gilt aber die spezielle Regelung über die gemeinsame Verwaltung des Nachlasses, § 2038 BGB. Demgemäß kann hier nach § 745 BGB dann durch Stimmenmehrheit der Erben entschieden werden, wenn die Kündigung den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht.

BGH, Urteil vom 11.11. 2009 - XII ZR 210/05