DSE Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V.
In den Räumlichkeiten meiner Kanzlei befindet sich auch die Geschäftsstelle der
DSE Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V.
Geschäftsstellenleiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Peter Kennedy MacKenzie; die Geschäftsstelle ist zuständig für den Bezirk des Landgerichts Hamburg.
Warum Schiedsgerichtsbarkeit?
In Erbfällen können Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen hohe Kosten verursachen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Streit über lange Jahre vor Gericht ausgetragen und die ganze Zeit über dadurch die Verteilung des Nachlasses blockiert wird. Naturgemäß entstehen dadurch auch große persönliche Belastungen, erst recht, wenn der Rechtsstreit durch mehrere Instanzen geführt wird.
Mit der Einrichtung der DSE und den entsprechenden regionalen Geschäftsstellen hat die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV e.V.) eine Alternative geschaffen - wenn sich die beteiligten Parteien einig sind, entscheidet anstelle der oft überlasteten staatlichen Gerichte ein Schiedsgericht. Hier gibt es nur eine Instanz und die Entscheidung wird in einem zeitlich überschaubaren Rahmen getroffen. Das Verfahren ist meist schon innerhalb weniger Monate beendet, also endgültig beigelegt.
Ein weiterer Vorteil liegt in der besonderen erbrechtlichen Erfahrung der Schiedsrichter. Die DSE vermittelt bundesweit kompetente Erbrechtler als Schiedsrichter - ausschließlich Juristen, die auf das Erbrecht besonders spezialisiert sind.
Ein Gerichtsverfahren ist öffentlich, ein Schiedsverfahren hingegen steht nur den Beteiligten offen. Auf diese Weise wird verhindert, dass persönliche Details aus dem Familienleben Außenstehenden bekannt werden.
Wer als Testator Streit unter den Erben befürchtet und sich wünscht, dass Streitigkeiten umgehend beigelegt werden, kann eine entsprechende Klausel zu Gunsten der Schiedsgerichtsbarkeit in sein Testament aufnehmen. Dadurch sind die Erben gebunden. Eine vergleichbare Regelung kann auch in einen Erbvertrag aufgenommen werden.
Und natürlich können auch ohne eine derartige Klausel Erben, die unterschiedlicher Auffassung sind, diese Streitigkeit durch eine entsprechende Vereinbarung schnell und kompetent durch ein Schiedsgericht regeln lassen.
Für alle weiteren Fragen in diesem Zusammenhang stehe ich selbst Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Umfangreichere Informationen von der DSE selbst finden Sie unter www.dse-erbrecht.de.
