Dr. Peter Kennedy MacKenzie

Geboren 1951, Promotion zum Dr. jur. 1976 ("Lenkungsabgaben und EWG-Vertrag" - ein Thema aus dem Bereich zwischen nationalem Steuerrecht unter Einbeziehung von deutschen, englischen und französischen Gesetzen einerseits und andererseits Recht der EWG),

Rechtsanwalt seit 1977. Znächst angestellter Rechtsanwalt in Bremen in einer großen, auf Insolvenzfragen spezialisierten Kanzlei.

Mit Beginn meiner Selbstständigkeit in Hamburg (1984) habe ich begonnen, meine anwaltliche Tätigkeit auf wenige Schwerpunkte zu beschränken.

Den Fachanwaltskursus Arbeitsrecht habe ich bereits 1993 erfolgreich abgeschlossen, den Testamentsvollstrecker-Lehrgang der Deutschen Vereinigung für Erbrecht (DVEV) in 2000.

Seit dem 1.3.2006 bin ich Fachanwalt für Erbrecht. Seit dem 10.10.2007 bin ich außerdem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Durch ständige weitere und intensive Fortbildung arbeite ich daran, für meine Mandanten stets auf der Höhe der Zeit zu sein. Anwaltlich bin ich ausschließlich in meinen drei Kernbereichen tätig:
Arbeitsrecht, Erbrecht und zivilrechtliche Themen rund um die Immobilie.

Mitgliedschaften:
Ich leite die Hamburger Geschäftsstelle der DSE Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für  Erbstreitigkeiten e.V.;
www.dse-erbrecht.de

Ich bin Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge;
www.dvev.de

Ich bin Mitglied des Institut für Erbrecht e.V.;
www.erbrecht-institut.de

Ich bin Mitglied des Hamburgischer Anwaltverein e.V.;
www.hav.de

Ich bin Mitglied des Bundesverbands Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung eV;
www.igzwangsverwaltung.de

Arbeitsrecht
Sowohl Arbeitnehmer und Betriebsräte als auch Arbeitgeber werden von mir beraten und vor den Arbeitsgerichten vertreten, zumeist in folgenden Fragen:

In vielen Fällen habe ich Mobbingbetroffene außergerichtlich und gerichtlich vertreten. Dabei geht es um besondere Problematiken:

In internen Fortbildungsveranstaltungen der Universitätsklinik Eppendorf (UKE) habe ich zum Thema Arbeitsrecht und Mobbing vorgetragen.

Schutz gegen Diskriminierung bietet auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG); zu den gesetzlichen Regelungen habe ich wiederholt Vorträge gehalten. Nach meinem Verständnis wirft gute anwaltliche Beratung immer auch einen Blick auf "das Ganze" des Mandanten, über die isolierte juristische Fragestellung hinaus. Dies gilt in besonders hohem Maße für arbeitsrechtliche Fälle, in denen Arbeitnehmer, aber auch kleinere und mittelständische Arbeitgeber vor erhebliche menschliche und wirtschaftliche Problematiken gestellt sein können.

Erbrecht
Als VorsorgeAnwalt berate ich bei der Gestaltung von Vorsorgeregelungen, also Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Vorsorgevertrag und - zur Absicherung des Patienten - der Einrichtung einer Kontrollbevollmächtigung. Weiterhin biete ich meine Dienstleistung als Bevollmächtigter an oder ein den eigentlichen Bevollmächtigten unterstützender Kontrollbevollmächtigter. Ich halte Vorträge zu den rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Vorsorge.

Die erbrechtlichen Fragestellungen meiner Mandanten sind vielfältig:

Rechtzeitige Beratung sichert Gestaltungsmöglichkeiten und trägt zu einer hohen Kostenersparnis bei. Seit 1990 werde ich von den zuständigen Gerichten in Hamburg mit verschiedenartigen Treuhandaufgaben aus dem Bereich von Erbfällen beauftragt: Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen und Testamentsvollstreckungen. Ich halte Vorträge zu erbrechtlichen Themen, zum Beispiel mit Hinweisen zur rechtzeitigen lebzeitigen Planung wie auch Einzelproblemen im Zusammenhang mit Nachlässen.

Zivilrechtliche Fragen rund um die Immobilie
Immer wieder wenden sich Käufer von Häusern und Eigentumswohnungen an mich, die im Vorfeld die Überprüfung eines Kaufvertragsentwurfes wünschen oder - nach Vertragsschluss - Mängelgewährleistungsansprüche verfolgen möchten. Gleichermaßen beauftragen mich auch Verkäufer, die derartige Ansprüche abwehren wollen. Alltäglich sind mietrechtliche Fragestellungen, häufig aus Vermietersicht, aber auch für die Mieterpartei, außerdem Probleme aus dem Wohnungseigentumsrecht (WEG), die von WEG-Verwaltern und Eigentümern an mich herangetragen werden, auch Probleme im Maklerrecht. Schließlich werden Probleme aus dem Bereich der Finanzierung der Immobilie (z. B. Grundpfandrechte, drohende Zwangsversteigerung) an mich herangetragen.

Seit 1982 werde ich von Gerichten mit Treuhandaufgaben bei Immobilien beauftragt (als Zwangsverwalter). Eigentümer, deren Immobilie zwangsversteigert werden soll, beauftragen mich, ihre Interessen wahrzunehmen, z. B. im Hinblick auf Mängel des Wertgutachtens oder besondere Schuldnerschutzvorschriften.

Mediation
In jüngerer Zeit kam eine faszinierende neue Möglichkeit der Konfliktlösung hinzu: Mediation.

Werde ich als Anwalt beauftragt, so bin ich parteilich und diene allein den Interessen meiner Mandanten, gegebenenfalls durch Einschaltung der Gerichte. Werde ich hingegen als Mediator beauftragt, bin ich allparteilich - meine Aufgabe ist es, als ein Katalysator zwischen den Konfliktparteien deren Dialog wieder in Gang zu bringen und dabei ständig alle Seiten gleichmäßig zu berücksichtigen. Meine Rolle (als Anwalt für eine Partei oder als Mediator für beide?) muss also notwendig zu Beginn des ersten Beratungsgesprächs geklärt werden. Als ausgebildeter Wirtschaftsmediator helfe ich Konfliktparteien gerne, auf gemeinsamer Augenhöhe selbst eigenständige Lösungen für ihr spezielles Problem zu finden, ohne Richterspruch.

Noch etwas persönliches: Mandanten fragen mich immer wieder nach der Herkunft meines schottischen Namens. Mehr dazu unter www.mackenzie-privat.de.