Vorvertragliche Informationen gemäß § 312 c BGB

Ihr Vertragspartner im Sinne von § 312 c I 1 in Verbindung mit § 1 I Nr.1-3 BGB-InfoV:

Rechtsanwalt Dr. Peter Kennedy MacKenzie

Beselerstraße 16

22607 Hamburg

Tel +49-40-89 20 16

Fax +49-40-890 20 75

MacKenzie@MacKenzie.de

Rechtsanwalt Dr. Peter Kennedy MacKenzie gehört der folgenden Kammer an:

Hanseatische Rechtsanwaltskammer

Bleichenbrücke 9

20354 Hamburg

Tel +49-40-35 74 41-0

Fax +49-40-35 74 41-41

info@rechtsanwaltskammerhamburg.de

Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt bezieht sich auf die Bundesrepublik Deutschland, ebenso die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Dienstleistungsmerkmale und Modalitäten des Vertragsschlusses - § 1 I Nr. 4 BGB-InfoV

Die angebotene Dienstleistung ist die Besorgung von fremden Rechtsangelegenheiten, außerdem auch von Mediation und Testamentsvollstreckung.

Ein Vertragsverhältnis mit dem Rechtsanwalt kommt zu Stande, wenn

Durch die Willenserklärung des Mandanten (z. B. erste E-Mail = Angebot) und die Willenserklärung des Rechtsanwalts (z. B. antwortende E-Mail = Annahme des Angebots) kommt der Dienstleistungsvertrag zu Stande.

Preis der Dienstleistung, zusätzliche Kosten - § 1 I Nr. 7, 8 BGB-InfoV

Wenn zwischen Rechtsanwalt und Mandant nichts anderes vereinbart ist, gilt zwischen ihnen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), in dem die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit grundsätzlich gesetzlich geregelt ist.

Ich behalte mir vor, in Einzelfällen eine andere Form der Vergütung zu vereinbaren, zum Beispiel ein Stundenhonorar. Eine Vergütungsvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart ist.

Mit Wirkung ab 1.7.2006 regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz aber nicht mehr die Höhe der Vergütung, die der Rechtsanwalt für beratende außergerichtliche Tätigkeit erhält. Für außergerichtlich-beratende Tätigkeit ist es daher erforderlich, dass zwischen Anwalt und Mandant in jedem Falle eine Vergütungsvereinbarung getroffen wird.

Zahlungs- und Erfüllungsmodalitäten - § 1 I Nr. 9 BGB-InfoV

Der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts entsteht bereits mit dem ersten Tätigwerden des Rechtsanwalts. Üblicherweise wird ein Kostenvorschuss gemäß § 9 RVG angefordert, insbesondere dann, wenn der Mandant nicht rechtsschutzversichert ist.

Zahlungsweg: Überweisung auf mein Konto oder Barzahlung.

Einzelheiten zur Erfüllung: Häufig werden ein oder mehrere persönliche Gespräche in meiner Kanzlei sowie der Austausch von Unterlagen - des Mandanten an den Rechtsanwalt und andererseits von Entwürfen des Rechtsanwalts an den Mandanten - erforderlich sein; Tätigkeit nach außen kann in der Regel nur erfolgen, nachdem der Mandant eine Vollmacht unterzeichnet und dem Rechtsanwalt im Original (per Briefpost) übersandt hat.

Die gesamte Bearbeitung eines jeden Mandats erfordert ständige Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant, insbesondere also auch Informationen des Mandanten an den Rechtsanwalt über Entwicklungen oder Veränderungen in seinem Fall oder Stellungnahmen zu Anfragen oder Entwürfen des Rechtsanwalts oder gegnerischen oder gerichtlichen Schreiben.

Informationen über ein Widerrufsrecht - § 1 I Nr. 10 BGB-InfoV

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 3110 - 3111)

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von (zwei Wochen) ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Rechtsanwalt Dr. Peter Kennedy MacKenzie

Beselerstraße 16

D  22607 Hamburg

Widerrufsfolgen

(Dieser Absatz kann entfallen, wenn eine Rückabwicklung nicht in Betracht kommt (z. B. Hereinnahme einer Bürgschaft).

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren (und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben). Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.).

Ende der Widerrufsbelehrung

Der geschäftliche Zweck - § 312 c I 1 BGB

Meine von mir hier vorgestellte Rechtsberatung ist ein kommerzielles Angebot.

Vorvertragliche Informationen gemäß Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV

Für den Fall eines Konflikts zwischen Anwalt und Mandant hat der Mandant die Möglichkeit, eine Schlichtung bei der zuständigen örtlichen Rechtsanwaltskammer in Anspruch zu nehmen; hier nochmals die Anschrift der für mich zuständigen Rechtsanwaltskammer:

Hanseatische Rechtsanwaltskammer
Bleichenbrücke 9
20354 Hamburg
Telefon: 040/357441-0

Eine Streitigkeit kann auch der Schiedsstelle (Ombudsmann) bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin angetragen werden (www.brak.de).

Die Absicherung gegen mögliche Interessenkonflikte erfolgt durch unser Anwalts-EDV-Programm und zusätzliche interne Überprüfungen.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Meine Berufshaftpflichtversicherung habe ich bei der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, 10900 Berlin, mit dem räumlichen Geltungsbereich Deutschland und deutsches Recht abgeschlossen.

Meine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet: DE118151705.

Die gesetzlichen Regelungen, die dem Mandatsverhältnis zu mir zugrunde liegen, lauten:
BRAO        Bundesrechtsanwaltsordnung (www.brak.de)
BORA        Berufsordnung Rechtsanwälte (www.brak.de)
FAO           Fachanwaltsordnung (www.brak.de)
RVG          Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (www.brak.de)